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AGB- Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
Christian Ammering - press-photo
(Stand 2012)

1. ALLGEMEINES
1.1. Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten im Verhältnis zwischen Kunde und Christian Ammering - press-photo  durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbedingung außerhalb der Nutzung der Website www.press-photo.at auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle Leistungen von Christian Ammering - press-photo. Sie gelten als vereinbart mit Vertragsschluss bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung von Christian Ammering - press-photo durch den Kunden.
1.3. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, Christian Ammering - press-photo  erkennt sie schriftlich an.
1.4. Mit der Nutzung des Web-Angebots, der Erteilung eines Auftrags oder dem Erwerb von Lizenzen bzw. von Nutzungsrechten an Fotografien von Christian Ammering - press-photo  werden folgende Bedingungen anerkannt.
1.5. Nutzer des Angebots informieren sich bei jeder erneuten Nutzung über die aktuellste Fassung der hier veröffentlichten AGBs.
1.6. Sämtliche Inhalte dieses Webangebots und aller daraus folgender Angebote (beispielsweise Fotografien, Grafiken, Texte, Layouts, ...) unterliegen dem Urheberrechts-Schutz; sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung weder elektronisch, mechanisch oder auf sonstigem Wege reproduziert werden noch in irgendeiner anderen Weise gespeichert werden. Jeder nicht autorisierte Verkauf oder Vertrieb, jede unautorisierte Veröffentlichung oder Vervielfältigung werden gerichtlich verfolgt.

2. ÜBERLASSENES BILDMATERIAL
2.1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches, digital übermitteltes oder aus dem Internet heruntergeladenes Bildmaterial.

3. URHEBERRECHT UND HAFTUNG

3.1. Das von uns in digitalisierter Form gelieferte Fotomaterial ist und bleibt Eigentum der Christian Ammering - press-photo. Die redaktionelle Nutzung ist gegen entsprechendes Honorar uneingeschränkt möglich, die werbliche Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die Weitergabe des bereitgestellten Bildmaterials an Dritte, wie auch die Aufnahme in digitale Datenbanken sowie die Übernahme in Online-Dienste oder das "Internet" ist nur mit unserem schriftlichen Einverständnis gestattet.

3.2. Christian Ammering - press-photo  übernimmt keine Haftung für eventuell entstehende Verletzungen von Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter. Die Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen sind - soweit nicht ausdrücklich anders erklärt - vom Verwender selbst zu klären. Die Christian Ammering - press-photo lehnt auch jegliche Haftung für Veränderungen am Bild (z.B. Photoshop-Manipulationen), die nach dem Lieferzeitpunkt erfolgen, ab. In- und ausländisches Material unterliegt österreichischem Recht. Dies gilt auch für Lieferungen ins Ausland.

3.3. Christian Ammering - press-photo haftet dem Kunden gegenüber nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
 
4. NUTZUNG

4.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 2 Abs. 2, 73 ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt.

4.2. Der Kunde erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten  Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkungen etc.) Im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur soviel Rechte, wie es dem offen gelegten Zweck des Vertrages (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage). Erlaubte Art der Nutzung ist die redaktionelle Verwendung.

4.3. Jede einzelne Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und Christian Ammering - press-photo in Art, Umfang und Dauer mitzuteilen.
Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, Produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, - jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf Datenträgern,
- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten in elektronischen Archiven, soweit es sich nicht lediglich um eine Speicherung in internen Archiven des Kunden zu Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung handelt.

4.4. Die Verwendung meines Bildmaterials außerhalb redaktioneller Verwendung, insbesondere für Werbezwecke, textliche Unterstellungen und tendenzfremde Verwendungen, bedürfen der schriftlichen Freigabeerklärung durch Christian Ammering - press-photo. Der Verwender trägt die Verantwortung für die wahrheitsgemäße Betextung der Bilder.

4.5. Jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, die Verwendung in Montagen oder die Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes bedürfen meiner vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung und sind nur bei entsprechender Kennzeichnung  gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

4.6. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 300% auf das jeweilige Grundhonorar.

4.7. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Verwendung der Aufnahmen Allgemeine Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild abgebildeter Personen nicht zu verletzen. Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle) hat der Kunde zu sorgen und haftet für Schadensersatzansprüche, die in diesem Zusammenhang entstehen.

4.8. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

4.9. Der Kunde ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, etc.)verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt:  "Foto: © Ammering - press-photo.at"

4.10. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.

4.11. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Christian Ammering – press-photo) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall einer Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

4.12. Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück.

5. HONORARE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1. Jede Verwendung unseres Materials ist honorarpflichtig. Das Honorar ist vor der Verwendung zu vereinbaren. Das vereinbarte Honorar gilt nur für die einmalige Verwendung und zum angegebenen Zweck. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der österreichischen Berufsfotografen.

5.2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dies schriftlich zu vereinbaren.

5.3. Durch einen Auftrag anfallende Kosten und Auslagen sind nicht im Bild-Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

5.4. Honorare sind bei redaktioneller Nutzung sofort nach Veröffentlichung, bei werblicher Nutzung bei Erhalt der Rechnung netto ohne jeglichen Abzug fällig. Erfolgt die Honorarabrechnung seitens des Mediums, so hat dies monatlich zu geschehen. Bei Zuwiderhandlungen in jeglicher Form wird das entsprechende Honorar mit 200%igem Aufschlag in Rechnung gestellt.

5.5. Durch einen Auftrag anfallende Kosten und Auslagen sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

5.6. Sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist, sind die gelegten Rechnungen längstens binnen 30 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzuges ist das Honorar mit 15% p.a. zu verzinsen. Mahnspesen und die Kosten — auch außergerichtlicher — anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Kunden. Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.

6. GRUNDSÄTZLICHES NUTZUNGSHONORAR:
Die Höhe unseres Bildhonorars richtet sich nach Verwendungszweck, Auflage des Mediums bzw. Größe des gedruckten Bildes. Es gelten die Honorarsätze der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) :

6.1. Tageszeitungen, Anzeigenblätter (redaktionelle Nutzung) Print-Produkte

(Alle Preise in Euro) Abbildungsgröße
Auflage bis bis 2spaltig bis 4spaltig Seitenaufmacher bzw. ab 4spaltig Titel, Sondertitel
25.000 45 50 65 100
50.000 50 60 75 120
100.000 60 75 95 150
250.000 70 90 115 180
500.000 80 100 125 200
1 Million 90 110 140 220
2 Millionen 100 130 160 260
darüber nach Vereinbarung


ePaper* (Tageszeitung)

(Alle Preise in Euro) Abbildungsgröße
Auflage bis bis 2spaltig bis 4spaltig Seitenaufmacher bzw. ab 4spaltig Titel, Sondertitel
100.000 Leser / Monat 25 30 45 60
500.000 Leser / Monat 40 45 50 70
1.000.000 Leser / Monat 50 55 60 80
über 1.000.000 Leser / Monat 60 65 70 90
darüber nach Vereinbarung

Zeitgleiche Verwendung in Printausgabe: 50% Rabatt auf entsprechende Abbildungsgröße
* Für mPaper gelten die Preise der Spalte "bis 2spaltig".

Zuschläge:
  • Zusätzliche Veröffentlichung in Jahrgangs-CD-ROM oder DVD: Nutzungsdauer 1 Jahr plus 10%, Nutzungsdauer 5 Jahre plus 25%
  • Honorar für Serienverwendung: plus 500% - Nutzungsdauer 1 Jahr
Sonstiges:
  • Als Auflage gilt der Durchschnittswert der Druckauflage aller Erscheinungstage
  • Erweiterte Nutzungsrechte (Mantelblätter, Kopfblätter, Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen) müssen gesondert vereinbart werden.
6.2. Illustrierte Zeitschriften, Special-Interest-, Fach-, Mitglieder- und Mitarbeiterzeitschriften, Supplements, Booklets (redaktionelle Nutzung) Print-Produkte


(Alle Preise in Euro) Abbildungsgröße bis
Auflage bis 1/16 Seite 1/8 Seite 1/4 Seite 1/2 Seite 1/1 Seite 2/1 Seite Titel
5.000 50 55 70 115 175 260 350
10.000 55 60 80 130 200 300 400
25.000 60 65 90 145 225 340 450
50.000 65 75 100 160 250 380 500
100.000 75 85 110 175 275 420 550
250.000 85 95 120 190 300 460 600
500.000 95 110 140 225 350 530 700
1 Million 110 130 165 260 410 615 820
2 Millionen 130 155 195 310 480 720 960
5 Millionen 155 185 230 370 560 840 1120
darüber nach Vereinbarung


ePaper* (Zeitschrift)

(Alle Preise in Euro) Abbildungsgröße bis
Auflage bis bis 2-spaltig bis 4-spaltig Seitenaufmacher bzw. ab 4spaltig Titel
100.000 Leser / Monat 35 40 55 110
500.000 Leser / Monat 50 55 65 130
1.000.000 Leser / Monat 65 70 80 160
über 1.000.000 Leser / Monat 80 90 100 200
darüber nach Vereinbarung

* Für mPaper gelten die Preise der Spalte "1/4 Seite".

Zuschläge / Nutzungsrechte:
  • Beiheftposter: bis 4/1 Seite wie Titelhonorar, größer als 4/1 Seite wie Titelhonorar plus 50%
  • Journal-Aufmacher (Anfangsseite eines hervorgehobenen redaktionseigenen Spezialthementeils innerhalb der Zeitschrift): plus 50% auf das formatbezogene Honorar
  • Kleinformatige Abbildungen zum Haupttitelbild: plus 100% auf das formatbezogene Innenseitenhonorar
  • Rücktitel: plus 80% auf das formatbezogene Innenseitenhonorar
  • Gleichzeitiger Erwerb von Nutzungsrechten in Printausgabe und ePaper / mPaper: minus 50% Nachlass auf das ePaper / mPaper-Honorar
  • Zusätzliche Veröffentlichung in Jahrgangs-CD-ROM oder DVD: Nutzungsdauer 1 Jahr plus 10%, Nutzungsdauer 5 Jahre plus 25%
  • Eine zusätzliche Nutzung in Online-Diensten ist separat zu berechnen
  • Honorar für Serienverwendung: Nutzungsdauer 1 Jahr plus 500%
  • Erweiterte Nutzungsrechte (Mantelblätter, Kopfblätter, Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen) müssen gesondert vereinbart werden.



6.3. PR-Fotos, Pressemappen (redaktionelle Nutzung)

Nutzungsdauer bis 3 Monate 1 Jahr
Beilage in Pressemappe ab 550 € ab 825 €
digital downloadbar ab 750 € ab 1.125 €
Kombination Pressemappe / Download ab 1.200 € ab 1.800 €


Allgemeines:
  • Der Umfang der übertragenen Rechte wird bei Auftragserteilung vereinbart. Im Zweifelsfall gilt § 31 (5) UrhG.
  • Das Grundhonorar enthält nur das Recht, die Medien unmittelbar zu beliefern.
  • Eine werbliche, nicht redaktionelle Verwendung ist zusätzlich zu honorieren (z. B. Anzeigen, Mailing, usw.).
  • Die Weitergabe an weiterverbreitende Agenturen und Pressedienste ist zustimmungspflichtig. Sie bedingt einen Aufschlag von 100% auf das Grundhonorar. Das Unternehmen ist auf den Namensnennungsanspruch hinzuweisen.
Sonstiges:
  • Kosten der Vervielfältigung sind nicht im Honorar enthalten.
  • Der Verbreiter hat durch Kennzeichnung unmittelbar am Bild auf den Ablauf der Frist zur honorarfreien Nutzung hinzuweisen (Verfalldatum); ferner wird vermerkt, daß danach Honorarpflicht zugunsten der Agentur/des Fotografen (mit Anschrift) eintritt. Diese Kennzeichnung wird durch einen Beleg nachgewiesen.
Nutzungsdauer:
  • Die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte werden für die jeweilige Laufzeit übertragen und erlöschen dann.
  • Nutzungsdauer-Verlängerung: plus 50% Zuschlag pro zusätzlichem Zeitintervall.



7. HONORARSÄTZE FÜR AUFTRAGSPRODUKTIONEN:

Hier hat die MFM als übliche Honorare ermittelt (für Tageszeitungen / Magazine und Zeitschriften / PR):

  • Kurztermin (bis 2 Stunden): ab 150 / 250 / 400 €
  • 1/2 Tag (bis 4 Stunden): ab 250 / 350 / 750 €
  • 1 Tag (bis 8 Stunden): ab 350 / 500 / 1.000 €
  • 1 Tag (über 8 Stunden): ab 450 / 600 / 1.250 €
  • Ausfallhonorar bis 24 Stunden vor Auftragsbeginn: 50% vom Grundhonorar, danach 100%.

8. MARKTÜBLICHE ALLGEMEINE KONDITIONEN FÜR DIE NUTZUNG VON BILDERN:

Zusätzlich zu ihren Honorartabellen hat die MFM "Marktübliche allgemeine Konditionen" für die Nutzung von Bildern in den verschiedenen Medienbereichen definiert:

8.1. Auflage:

  • Die bei der Honorarkalkulation zugrunde gelegte Auflage bezieht sich grundsätzlich auf die gedruckte Auflage, d.h. die Zahl der Exemplare, die in einem Druckvorgang auf einmal hergestellt wird.
8.2. Bildnachweis:
  • Der Bildquellennachweis - Urhebervermerk nach § 13 UrhG und Agenturvermerk entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen - wird grundsätzlich am jeweiligen Bild verlangt.
8.3. Rechte Dritter:
  • Nutzung von Bildern, die die Persönlichkeits-, Kunsturheber-, Marken oder andere Folgerechte betreffen, müssen gesondert eingeholt werden. (Dieser Passus betrifft bspw. Personenaufnahmen in der Werbung.)
8.4. Bildvorlagen:
  • Digitale Bildvorlagen sind nach der Nutzung zu löschen. Speicherung beim Nutzer muss gesondert vereinbart werden.
8.5. Honorare, Kosten:
  • Die angegebenen Honorare beziehen sich auf das einmalige Nutzungsrecht innerhalb des definierten Nutzungsumfangs. Zusätzliche Nutzungen sind erneut zu honorieren.
  • Die Honorarangaben sind in Euro, netto ohne Mehrwertsteuer, immer bezogen auf ein einzelnes Bild.
  • Die Nutzungsrechte werden für das Land des Auftraggebers vergeben, soweit nicht anders angegeben
  • Servicekosten sind nicht Bestandteil der Nutzungshonorare. Sie werden gesondert berechnet.
8.6. Nachlässe:
  • Rabatte beziehen sich immer auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes.
8.7. Zuschläge:

Zuschläge beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes.
  • Exklusivrechte und Sperrfristen: Aufpreis nach Vereinbarung, soweit nicht anders angegeben.
Aufgrund erhöhter Produktionskosten:
  • Luft- und Unterwasseraufnahmen: plus 100%.
  • Fotomodell-Aufnahmen: plus 30%, ab 6 Fotomodelle plus 100%.
  • Sonstige außergewöhnliche und/oder kostenintensive Aufnahmen: Aufpreis nach Vereinbarung.
9. ANWENDBARES RECHT/ GERICHTSSTAND
9.1. Es gilt das Österreichisches Recht als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
9.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lochau.10. SONSTIGES/ SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1. Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.